Unternehmenskodex

Im Geiste der vier Schwerpunkte des UN Global Compact erklärt HEMSCHEIDT die folgenden Regelungen als für sich verbindlich

Präambel

HEMSCHEIDT, mitsamt der Unternehmensleitung und all seinen Mitarbeitern, fühlt sich grundlegenden Ethik- und Verhaltensrichtlinien verpflichtet, die an den vier Schwerpunkten „Menschenrechte“, „Arbeits- und Umweltschutz“ und „Korruptionsbekämpfung“ anknüpfen, welche ihrerseits durch die zehn Prinzipien des UN Global Compact konkretisiert werden. Als Unternehmen mit Strukturen, die noch stark denen eines familiengeführten Unternehmens ähneln und welches hierdurch die Interessen des Unternehmens und seiner Mitarbeiter im Mittelpunkt allen Handelns sieht, wird bei HEMSCHEIDT mit einem Verständnis des gegenseitigen Respekts, der Toleranz, Ehrlichkeit und des Vertrauens gearbeitet, das sehr durch den persönlichen Kontakt der Beteiligten geprägt ist.

Langjährige Mitarbeit und gegenseitige Rücksichtnahme haben zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern zu einer engen Verbundenheit geführt. Die Vorstellung des Unternehmers im Unternehmen wird bei HEMSCHEIDT gelebt. Dabei wird jeder an Erfolg und Risiko des Unternehmens beteiligt, und es wird gemeinsam für die Unternehmensziele eingestanden.

Die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter sind daran interessiert, mittels dieses Verhaltenskodex ihre Beziehung auf eine weitere Ebene des gegenseitigen Verständnisses zu stellen und dieses vertieft in dem Bewusstsein der Beteiligten zu verankern und sich dadurch einstimmig zu wesentlichen Grundwerten unserer Gesellschaft zu bekennen.


1. Gesetzestreue

HEMSCHEIDT erkennt die Rechtsordnung (soweit bekannt) des jeweiligen Staates an, in dem HEMSCHEIDT tätig ist.


2. Grundrechte der Mitarbeiter

HEMSCHEIDT erkennt alle Mitarbeiter als frei und gleich an Würde und Rechten an ohne Unterschied etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, Sprache, religiöse Überzeugung, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft und sonstigem Stand, und achtet die Würde, Privatsphäre und Persönlichkeit jedes einzelnen Mitarbeiters.

3. Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter

HEMSCHEIDT ist sich bewusst, dass soziale Gerechtigkeit eine Grundvoraussetzung für einen dauerhaften Frieden ist und tritt daher gegen folgende Formen des Missbrauchs von Arbeitskraft ein: HEMSCHEIDT akzeptiert keine Form der Zwangs- oder Pflichtarbeit und stellt sich gegen jede Form der Kinderarbeit im Verständnis der ILO-Konvention 138.

Im Sinne der Ziffer 1. wird HEMSCHEIDT auch im Arbeitsverhältnis keine Form der Diskriminierung, weder durch aktives noch durch passives Verhalten, akzeptieren.

Darüber hinaus unterstützt HEMSCHEIDT die Vereinigungsfreiheit seiner Mitarbeiter und legt Wert auf eine angemessene Entlohnung seiner Mitarbeiter. Der für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter bestehenden Verantwortung ist sich HEMSCHEIDT voll umfänglich bewusst und sieht es daher als wichtige Aufgabe an, die Mitarbeiter regelmäßig im Bereich der Arbeitssicherheit zu schulen und Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu ergreifen.

4. Umweltschutz

HEMSCHEIDT betrachtet den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen im Wege einer nachhaltigen und gerechten Wirtschaft, die die Bedürfnisse der heutigen und der kommenden Generationen in Ausgleich zu bringen versucht, als eines der wichtigsten Ziele, um die Unversehrtheit des Ökosystems der Erde zu erhalten, zu schützen und wiederherzustellen.
Daher sieht es HEMSCHEIDT als ureigene Aufgabe an, mit den eigenen zur Verfügung stehenden Mitteln den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern und eigene Umweltbelastungen zu verringern, so dass der Betrieb des Unternehmens in möglichst weitgehendem Einklang mit der Natur und einem gesunden und produktiven Leben steht.

 

5. Korruptionsbekämpfung

HEMSCHEIDT stellt sich gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Erpressung und Bestechung. Daher kann es HEMSCHEIDT nicht gutheißen, bei der Anbahnung oder Vergabe eines Auftrags Zuwendungen anzubieten oder anzunehmen, die geeignet sind, geschäftliche Entscheidungen zu beeinträchtigen.

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